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Neue THG-Quote bis 2040: Stärkere Rolle für RFNBO

Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2026 die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) beschlossen und damit die zentralen Leitplanken für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors neu gesetzt.

Die THG-Quote legt fest, wie viel CO₂ Kraftstoffanbieter einsparen müssen. Das gelingt etwa durch den Einsatz von Biokraftstoffen, Strom für E-Autos oder Wasserstoff.

Diese Änderungen bringt die neue THG-Quote konkret

Im Kern umfasst das Gesetz folgende konkrete Änderungen:

  • Die THG-Quote wird bis 2040 auf 65 % angehoben – statt der ursprünglich geplanten 59 %
  • Die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe steigt von aktuell 4,4 % auf 5,8 % bis 2032
  • Die bestehende RFNBO-Unterquote liegt derzeit bei rund 1,25 % und soll künftig schneller ansteigen als bisher vorgesehen
  • Biokraftstoffe aus Reststoffen der Palmölproduktion werden künftig nicht mehr auf die Quote angerechnet
  • Die bisher mögliche Doppelanrechnung bestimmter Biokraftstoffe entfällt vollständig
  • Ladestrom aus Biogas wird ab Januar 2028 erstmals anrechenbar
  • Die THG-Quote wird nur noch für Kraftstoffe anerkannt, wenn Vor-Ort-Kontrollen der Produktionsbedingungen möglich sind
  • Benzin mit 5 % Bioethanol-Anteil (E5) bleibt verfügbar, muss aber nicht mehr flächendeckend angeboten werden

Warum die THG-Quote jetzt deutlich verschärft wird

Im Zentrum des Gesetzentwurfs der Bundesregierung steht die deutliche Anhebung der THG-Quote. Mineralölunternehmen werden damit verpflichtet, die Treibhausgasintensität ihrer Kraftstoffe bis 2040 um 65 Prozent zu senken. Damit verschärft der Gesetzgeber die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung und erhöht den Druck zur Emissionsminderung im Verkehrssektor erheblich.

Gleichzeitig bleibt der Ansatz technologieoffen. Neben Elektromobilität sollen weiterhin auch Biokraftstoffe sowie strombasierte und synthetische Energieträger zur Zielerreichung beitragen. Die Anpassungen bei den Biokraftstoffen zeigen dabei den Spagat zwischen Klimaschutz und Versorgungssicherheit: Einerseits wird die Obergrenze gezielt angehoben, um bestehende Märkte zu stabilisieren, andererseits werden bestimmte Rohstoffe und Anrechnungsmöglichkeiten eingeschränkt, um ökologische Risiken zu begrenzen.

Auch die stärkere Einbindung von Strom ist ein wichtiger Bestandteil der Reform. Dass künftig auch Ladestrom aus Biogas angerechnet werden kann, erweitert das Spektrum der verfügbaren Optionen und schafft zusätzliche Geschäftsmodelle, insbesondere für die Bioenergiebranche.

RFNBO: Mehr Gewicht für Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe

RFNBO steht für „erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs“. Gemeint sind vor allem grüner Wasserstoff und darauf basierende synthetische Kraftstoffe (E-Fuels), die mit erneuerbarem Strom hergestellt werden.

Im Gesetzentwurf wird dieser Bereich gezielt weiterentwickelt. Die bestehende Unterquote von aktuell rund 1,25 Prozent soll künftig schneller ansteigen als bisher geplant. Damit soll der Einsatz dieser Technologien Schritt für Schritt ausgeweitet und Investitionen in neue Anlagen angereizt werden.

Konkrete Zielwerte oder ein fester Ausbaupfad sind im Gesetz selbst nicht enthalten. Stattdessen schafft der Gesetzgeber einen Rahmen, der in den kommenden Jahren weiter konkretisiert wird.

Die Entwicklung hängt eng mit europäischen Vorgaben zusammen. Grundlage ist die überarbeitete EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) der Europäische Kommission. Sie legt fest, wie stark der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr steigen muss und gibt auch Mindestanforderungen für den Einsatz von Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen vor.

RFNBO sind insbesondere für Anwendungen gedacht, bei denen direkte Elektrifizierung schwierig ist. Dazu zählen etwa der Luft- und Seeverkehr sowie Teile des Schwerlastverkehrs. Hier können Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe künftig eine wichtige Ergänzung zu anderen Technologien darstellen.

Ab wann die neue THG-Quote greift und wie es weitergeht

Die neuen Regelungen treten aufgrund bestehender Verträge erst ab dem Verpflichtungsjahr 2027 in Kraft. Bis dahin bleibt Zeit für Marktteilnehmer, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.

Mit der Reform setzt der Bundestag auf einen schrittweisen, aber verbindlichen Transformationspfad. Während die THG-Quote deutlich verschärft wird, bleibt die konkrete Ausgestaltung einzelner Instrumente – insbesondere im Bereich RFNBO – bewusst flexibel.


Das Wichtigste in kurz

Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter, die CO₂-Emissionen ihrer Produkte zu senken – etwa durch Biokraftstoffe, Strom oder Wasserstoff.

Was wurde bei der neuen THG-Quote beschlossen?
Die Quote wird deutlich erhöht: bis 2040 auf 65 % statt der ursprünglich geplanten 59 %.

Was ändert sich bei Biokraftstoffen?
Die Obergrenze steigt von 4,4 % auf 5,8 % bis 2032. Gleichzeitig werden Palmöl-Reststoffe ausgeschlossen und Doppelanrechnungen gestrichen.

Was ist neu beim Einsatz von Strom?
Ab 2028 kann auch Ladestrom aus Biogas auf die THG-Quote angerechnet werden.

Was sind RFNBO?
RFNBO steht für „Renewable Fuels of Non-Biological Origin“. Gemeint sind erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs – vor allem grüner Wasserstoff und daraus hergestellte synthetische Kraftstoffe (E-Fuels).

Was ändert sich bei der RFNBO-Quote?
Die bestehende Quote von rund 1,25 % soll schneller ansteigen, um Investitionen und den Markthochlauf zu fördern.

Gibt es konkrete Zielwerte für RFNBO?
Nein. Im Gesetz werden keine festen Zielwerte oder ein genauer Ausbaupfad festgelegt.

Welche Rolle spielt RED III für die THG-Quote?
Die THG-Quote setzt die europäischen Vorgaben in nationales Recht um und ist ein wichtiges Instrument, um die Ziele von RED III im Verkehrssektor zu erreichen.

Ab wann gilt neue THG-Quote?
Die Regelungen treten erst in Kraft, nachdem das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist – also nach Zustimmung des Bundesrat, Unterzeichnung durch den Bundespräsident und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. In der Praxis sollen die meisten Änderungen ab 2027 wirksam werden.

Bildquelle: Canva

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