Wer an der Zapfsäule zu HVO100 greift, denkt kaum an Wasserschutz und Behördenformulare. Genau dort lag zuletzt aber eine unsichtbare Bremse für den weiteren Ausbau: die das Umweltbundesamt (UBA) mit einem Eintrag in einer Fachdatenbank nun geklärt hat.
Warum eine Datenbank über Tankstellen mitentscheidet
HVO100 ist ein erneuerbarer Diesel. Er wird aus Rest-, Abfall- und Pflanzenölen hergestellt und ersetzt herkömmlichen Diesel ohne Umbauten am Motor.
Überall dort, wo Kraftstoff gelagert wird, stellt der Gesetzgeber eine Frage: Wie gefährlich ist der Stoff für Gewässer? Das gilt etwa für die Tanks einer Tankstelle über dem Grundwasser. Die Antwort steckt in der Wassergefährdungsklasse (WGK). Sie reicht von 1 (schwach) bis 3 (stark wassergefährdend).
Für die Praxis ist das wichtiger, als es klingt. Je niedriger die Klasse, desto geringer der Aufwand für Schutzvorkehrungen. Und desto reibungsloser lässt sich eine Tankstelle genehmigen. Eine trockene Einstufung entscheidet also mit, ob und wie schnell neue HVO100-Zapfsäulen entstehen.
Warum das gerade auf dem Wasser zählt
Am greifbarsten wird die Wassergefährdung dort, wo Motoren über dem Wasser laufen: im Sportboot. Der Kraftstoff im Tank eines Boots ist auf See, Fluss oder Binnensee immer nah am Gewässer. Die Einstufung ist hier keine Formalie, sondern gelebte Umsicht.
Ein Blick auf die Einstufungen zeigt den Unterschied. Der paraffinische Grundstoff von HVO100 wird als WGK 1 geführt. Fossiler Diesel ist dagegen der WGK 2 zugeordnet, also deutlich wassergefährdend. Darauf verweist etwa das Technologie- und Förderzentrum (TFZ, eine Forschungseinrichtung des Freistaats Bayern). Hersteller führen zudem eine bessere biologische Abbaubarkeit an. Ein Freibrief ist das nicht: Auch WGK 1 bedeutet wassergefährdend, nur eben schwach. In den See schütten sollte man HVO also selbstverständlich nicht. Läuft im Ernstfall aber etwas daneben, gilt der Stoff als weniger kritisch als fossiler Diesel.
Der Deutsche Motoryachtverband hat HVO-Kraftstoffe bereits im Praxistest auf dem Wasser erprobt. Der Verband unterstützt den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe im motorisierten Wassersport. Bootseignern empfiehlt er, vor dem Umstieg die Freigabe des Motorenherstellers zu prüfen.
Hinzu kommt ein Vorteil an Bord: das leidige Thema „Dieselpest“. Dahinter stecken Bakterien und Pilze, die sich im Tank vermehren. Sie brauchen dafür Wasser, etwa Kondenswasser, das sich am Tankboden sammelt. Herkömmlicher Diesel bietet ihnen gute Bedingungen. Er enthält meist bis zu sieben Prozent Biodiesel (FAME, Fettsäuremethylester), der Wasser anzieht und den Mikroben als Nahrung dient. Die Folgen kennen viele Bootseigner: Schlamm im Tank, verstopfte Filter, im schlimmsten Fall ein stehender Motor mitten auf dem Wasser. Boote trifft es besonders oft, weil ihre Tanks häufig monatelang halbvoll überwintern.
HVO ist hier deutlich robuster. Es enthält keinen Biodiesel und nimmt kaum Wasser auf. Den Mikroben fehlt damit schlicht die Lebensgrundlage. Ein Freifahrtschein für vernachlässigte Tankpflege ist auch das nicht, das Risiko sinkt allerdings spürbar.
Viele Motorenhersteller haben die Freigabe längst erteilt. Volvo Penta etwa hat seine Dieselmotoren schon 2016 dafür zugelassen. An ersten Bootstankstellen wird HVO100 bereits angeboten, etwa am Bodensee, an der Berliner Havel und an der Elbe. Flächendeckend ist das Angebot auf dem Wasser aber noch nicht.
Wo es bisher hakte und was sich geändert hat
Die Hersteller weisen den Hauptbestandteil von HVO100 als schwach wassergefährdend aus, also als WGK 1. Diese Angabe steht in ihren Sicherheitsdatenblättern. Viele Behörden verließen sich darauf aber nicht und stellten sie infrage. Genehmigungsverfahren zogen sich dadurch in die Länge.
Genau hier setzt der neue Eintrag an. Das UBA hat den maßgeblichen Stoff jetzt ausdrücklich in seine amtliche Datenbank Rigoletto aufgenommen. Dort lässt er sich direkt nachschlagen. Betreiber und untere Wasserbehörden haben damit erstmals eine gemeinsame, verbindliche Referenz. Ein häufiger Streitpunkt fällt weg.
Bemerkenswert ist das auch aus einem anderen Grund. Noch im Februar 2026 hatte das UBA angekündigt, solche Einträge gerade nicht recherchierbar zu machen. Nun ist die Kehrtwende vollzogen.
Für alle, die es genau wissen wollen
Jetzt der Blick ins Detail. In Rigoletto führt das UBA die passende Stoffgruppe unter der Kenn-Nummer 9167. Sie trägt die WGK 1. Ihre Bezeichnung lautet: „Aliphatische Kohlenwasserstoffe mit einem Aromatengehalt unter 30 Prozent und einem Siedebeginn ab 180 °C“.
Das ist eine sogenannte Gruppeneinstufung. Sie ist nach der Anlagenverordnung (AwSV) rechtsverbindlich. Die AwSV regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Neu ist ein Zusatz in diesem Eintrag. Dort wird jetzt der Stoff „Renewable hydrocarbons (diesel type fraction)“ mit der EG-Nummer 700-571-2 ausdrücklich genannt. Diese Substanz führen viele HVO100-Sicherheitsdatenblätter als Hauptbestandteil auf. Über die Gruppeneinstufung war der Bestandteil schon seit März 2024 erfasst. Über seine EG-Nummer ließ er sich bisher aber nicht finden.
Ein kleiner Schritt mit Signalwirkung
HVO100 gewinnt an immer mehr Zapfsäulen an Bedeutung, an Land wie an ersten Stegen. Der maßgebliche Stoff lässt sich nun eindeutig in Rigoletto nachschlagen. Das nimmt den Genehmigungsverfahren einen wiederkehrenden Reibungspunkt.
Die konkrete Einstufung des fertigen Kraftstoffs bleibt Sache des Betreibers, jetzt aber auf klarerer Grundlage. Für die Praxis vor Ort ist das ein kleiner, aber spürbarer Fortschritt.

Das Wichtigste in kurz
Was hat sich geändert? Der HVO-Hauptbestandteil „Renewable hydrocarbons (diesel type fraction)“ (EG-Nr. 700-571-2) ist jetzt ausdrücklich in Rigoletto genannt und über die EG-Nummer auffindbar. Die WGK-1-Gruppeneinstufung selbst besteht schon seit März 2024.
Was bedeutet die Wassergefährdungsklasse? Sie gibt an, wie stark ein Stoff Gewässer gefährdet, von WGK 1 (schwach) bis WGK 3 (stark). Sie beeinflusst, wie aufwendig eine Tankstelle genehmigt und gesichert werden muss.
Was bringt der Eintrag den Tankstellen? Eine amtliche, rechtsverbindliche Referenz für Betreiber und Behörden. Das reduziert Rückfragen und beschleunigt die Verfahren.
Ist HVO100 damit automatisch WGK 1? Der Hauptbestandteil ist verbindlich als WGK 1 erfasst. Das fertige, additivhaltige Produkt stuft weiterhin der Betreiber als Gemisch ein, jetzt aber auf klarer Grundlage.
Kann ich HVO100 im Boot tanken? Viele Diesel-Bootsmotoren sind dafür freigegeben. Maßgeblich ist die Freigabe des Motorenherstellers. An einzelnen Bootstankstellen, etwa am Bodensee oder an der Havel, ist HVO100 bereits erhältlich.
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Bild (im Text) von René Schaubhut auf Pixabay