Du fährst schon mit HVO über den Acker und denkst: gut fürs Klima, aber schlecht fürs Portemonnaie? Muss nicht sein. Der Staat beteiligt sich an den Kosten – wenn du es richtig beantragst.
Die gute Nachricht: Steuererleichterung möglich
Wenn du HVO in einer Land- oder Forstmaschine einsetzt, kannst du dir einen Teil der Energiesteuer vom Staat zurückholen. Dafür müssen ein paar Dinge erfüllt sein. Hier ist die Übersicht, was zählt:
- Du hast HVO regulär versteuert gekauft.
- Der Kraftstoff fällt unter die gesetzlich vorgesehenen Produktkategorien nach Kombinierter Nomenklatur (siehe § 57 EnergieStG).
- Du setzt das HVO im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb ein, also zum Beispiel für Feldarbeit, Tierhaltung oder Grünlandpflege.
- Du hast eine Rechnung über den Einkauf.
- Du stellst deinen Antrag beim Hauptzollamt – am besten online über das ELAN-K2-Portal.
Aber nicht in jedem Fall klappt das
In einigen Fällen ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Das passiert typischerweise dann:
- Du nutzt das HVO in einer Biogasanlage, etwa zur Beschickung des Fermenters.
- Der Rückerstattungsbetrag liegt unter 50 Euro.
- Es liegt keine ordentliche Rechnung vor.
Wichtig zu wissen: Die Steuervergütung für HVO gilt rechtlich als staatliche Beihilfe. Sie ist keine normale Betriebsausgabe und auch keine klassische Steuererstattung. Mit deinem Antrag bestätigst du, dass alle Angaben korrekt sind, die Voraussetzungen erfüllt sind und die Mittel rechtmäßig genutzt werden.
Wenn du HVO tankst, kann sich das doppelt lohnen – für das Klima und für deinen Kontostand. Was du dafür brauchst:
- einen klaren Verwendungszweck
- eine vollständige Rechnung
- einen Antrag über das Zollportal (Zoll online – Voraussetzungen der Steuerentlastung – Voraussetzungen der Steuerentlastung)